Präambel

Science-Consulting in Diabetes GmbH (nachfolgend Science & Co. genannt) ist der Veranstalter des T1Day welcher am 29. Januar 2023 in Berlin statt findet. Science & Co. ist zuständig für die Registrierung, Sponsoring und Ausstellungsorganisation.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für jede teilnehmende Person an T1Day 2023.

Teilnehmergebühr

  1. Einzelpersonen zahlen 40,-€ vor Ort
  2. Paar und Familien (inkl. 2 Kinder unter 14 Jahren) zahlen 35,-€ p.P. vor Ort
  3. virtuelle Tickets kosten 25,-€ p.P.

Kinder unter 14 Jahren sind kostenfrei

Es können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, wenn Science & Co. das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular bzw. eine abgeschlossene Online-Registrierung vorliegt und die jeweilige Teilnehmergebühr vollständig eingegangen ist. Beim Onlinekauf gibt der Teilnehmer über den Button „Zahlungspflichtig registrieren“ am Ende des Online-Formular einen verbindlichen Antrag zur Online-Registrierung für T1Day ab. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn von Science & Co. nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung und Zahlung der Teilnehmergebühr die Ablehnung erklärt wird.

Die Teilnehmergebühr muss im Voraus bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung beglichen werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Nachweis. Die Anmeldung kann nur nach vollständigem Zahlungseingang bestätigt werden.

Die Teilnehmergebühr beinhaltet den Zugang zu T1Day inkl. der Partnerausstellung und den Fokusgruppen.

Zahlungsmöglichkeiten

Die Teilnehmergebühr muss im Voraus entrichtet werden. Zahlungen können nur in EUR akzeptiert werden. Die Eintrittskarten können über die Homepage www.t1day.de online erworben werden.

Teilnahmebescheinigung

Teilnehmer können ihre Teilnahmebescheinigung in den entsprechenden Bereich des Tagungshotels abholen.

Namensänderung

Für eine Namensänderung zu einer bestehenden Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-€ berechnet. Ein zusätzliches Anmeldeformular für den neuen Teilnehmer wird nicht benötigt, jedoch einen Nachweis für die Beibehaltung der reduzierten Gebühr.

Verlorener Teilnehmerausweis

Der Teilnehmerausweis muss zu jeder Zeit während des T1Day von allen teilnehmenden Personen getragen werden. Ohne Teilnehmerausweis kann kein Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt werden. Zur Neuausstellung eine abhanden gekommenen oder vergessenen Teilnehmerausweis wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,-€ berechnet. Der ursprüngliche Teilnehmerausweis verliert dadurch seine Gültigkeit.

Stornierungsbedingungen der Teilnahme

Eine Stornierung bitten wir Science & Co. in schriftlicher Form mitzuteilen. Bei einer Stornierung bis zum 30. November 2022 werden 50% der Teilnehmergebühr erstattet. Nach dem 30. November 2022 kann leider keine Rückerstattung erfolgen.

Änderungen am Programm

Science & Co. behält sich das Recht vor, Änderungen am Programm vorzunehmen.

Datenschutz und Weitergabe der persönlichen Daten

Für die Durchführung des T1Day werden Teilnehmerdaten durch Science & Co. erhoben. Die Erhebung, Verarbeitung (umfasst die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung) und Nutzung der Daten geschieht ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

An unsere Kooperationspartner oder Dritte werden diese Daten nicht weitergegeben.

Mitausteller und Gemeinschaftsstände

Der Aussteller benötigt bei Überlassung des Standes an Dritte die Zustimmung von Science & Co.

Bewachung

Science & Co. empfiehlt, wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Leistungen zur Obhut, Verwahrung oder sonstigen Wahrungen von Interessen der Aussteller werden nicht erbracht. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes während des T1Day und beim Auf- und Abbau ist der Aussteller verantwortlich.

Film- und Fotoaufnahmen

Science & Co. erstellt umfassendes Bildmaterial zur lebendigen Darstellung des T1Day. Die Film- und Fotoaufnahmen können von Science & Co. im PR- und Werbebereich von T1Day eingesetzt werden.

Urheberrechte

Die Arbeitsunterlagen von Science & Co. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung von Science & Co. vervielfältigt oder verbreitet werden. Science & Co. behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv nur den Teilnehmern zur Verfügung.

Stornierung des Kongresses

 

Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. bei Erkrankung eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt abgesagt werden. Im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl haben die Absagen nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen. In allen anderen Fällen eine Absage aus wichtigen Grund sowie in Fällen notwendigerr Änderungen des Programms wird der Veranstalter die Teilnehmer rechtzeitig wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, sind weitergehende Ansprüche als die Rückzahlung der Teilnehmergebühr ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Science & Co.

Haftung

Science & Co. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht als ordentlicher Kaufmann nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von Science & Co. beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden, die durch beauftragte Dritte verursacht worden sind, bleibt davon unberührt. Der Teilnehmer nimmt am T1Day inkl. aller damit im Zusammenhang stehenden Veranstaltungen auf eigene Gefahr teil.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel, sonstiges

Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen worden. Änderungen und/oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese gilt ebenso für die Bedingung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder undurchführbar sein und/oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen und/oder undurchführbaren Vorschriften durch rechtlich gültige und/oder durchführbare zu ersetzen, die den unwirksamen und/oder undurchführbaren wirtschaftlich entsprechen. Dieses gilt ebenso für etwaige Lücken.